Fördertopf für Projektideen im gastronomischen Außenbereich – Antragsfrist bis 15. April 2022

Die Traunreuter Innenstadt mit mehr Leben füllen – das ist ein erklärtes Ziel des Ersten Bürgermeisters Hans-Peter Dangschat sowie des Stadtrates. Dafür wurden in den letzten Monaten einige Projekte auf den Weg gebracht. Eines davon ist der „Projektfonds Gastronomie“, für den nun die erste Bewerbungsphase startet. Aus dem mit 60.000 Euro ausgestatteten Fördertopf sollen konkrete Ideen und Maßnahmen bezuschusst werden, die im Außenbereich der innerstädtischen Gastronomiebetriebe kurzfristig umgesetzt werden und die dazu beitragen, für die Bürger ganzjährig einen attraktiven und lebenswerten Aufenthaltsraum zu schaffen. Hierzu zählen beispielsweise der Erwerb von qualitativer Möblierung wie Stühle und Tische, die Beschaffung eines Wetterschutzes wie Sonnenschirme und Wärmestrahler, auch eine Begrünung oder eine gute Beleuchtung. Das Fördergebiet entspricht dem von der Regierung von Oberbayern definierten Sanierungsgebiet Stadtkern Traunreut.

 

Die ersten Informationsschreiben mit Inhalten, Förderzielen usw. wurden bereits an die eigentliche Zielgruppe – die dort ansässigen Gastronomen und Immobilieneigentümer – verschickt. Aktuell läuft die erste Bewerbungsphase: Bis zum 15. April 2022 kann ein schriftlicher Antrag an die Stadtverwaltung (Stadtmarketing) gerichtet werden. Dabei sind die geplanten Maßnahmen mit Skizzen und Kostenaufstellung zu hinterlegen. Antragsberechtigt sind neben den Gastronomen und Eigentümern auch z.B. Institutionen wie Unternehmen, Vereine, Verbände und weitere Gruppen. Die Antragsfrist endet am 15.04.2022. Im Anschluss daran wird die Lenkungsgruppe Städtebauförderung über die Förderungen und deren Höhe entscheiden. Bis spätestens Juli 2022 sollen dann die ersten Förderbescheide versandt werden. „Mit 50% Förderung oder sogar noch mehr können die Antragsteller rechnen, wenn die Maßnahme gewisse Kriterien erfüllt. Und dazu ist ein klarer Rahmen geschaffen“, betont Erster Bürgermeister Hans-Peter Dangschat. Erarbeitet wurde deshalb eine Liste von Bewertungspunkten, nach dieser die Lenkungsgruppe entscheiden wird. „Um gleich von Anfang an nicht förderfähige Maßnahmen auszuschließen, bieten wir an, die Ideen in einem Vorgespräch mit den Mitarbeitern des Stadtmarketings oder der Kämmerei zu klären. Wichtig ist: Die Maßnahmen dürfen nicht bereits gestartet oder beendet sein, denn rückwirkend sei eine solche nicht förderfähig.“

 

In den letzten Wochen hat die Stadtverwaltung daher einiges auf den Weg gebracht: Neben den Vergabekriterien für die Lenkungsgruppe wurden eine Förderrichtlinie, Antrags-Unterlagen und weitere Dokumente sowie ein eigener Internetauftritt zum Projektfonds Gastronomie erarbeitet. Unter dem Link www.traunreut.de/projektfonds sind alle Informationen abrufbar, der aktuelle Stand zum Projekt ist nachzulesen und Dokumente wie der Antrag einzusehen. Ergänzt wird das Angebot durch die Rubrik „FAQ“, die wesentliche Fragen zum Projektfonds beantwortet.

 

Aus Sicht der Stadt Traunreut ergänzt dieser Projektfonds optimal die derzeit laufenden Maßnahmen der Städtebauförderung wie den Umbau der Kantstraße. Er ist angelehnt an deren Zielen, nämlich den Innenstadtbereich an die aktuellen und künftigen Anforderungen anzupassen und zu gestalten.