Die Stadt Traunreut hat in einem Schreiben an die Regierung von Oberbayern eine offizielle Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren zur Ortsumfahrung B 304 Altenmarkt BA 2 eingereicht. Neben den Ausführungen des Stadtbaumeisters der Stadt Traunreut hat sich auch der Stadtrat der Stadt Traunreut auf eine gemeinsame, ablehnende Stellungnahme verständigt, die im Folgenden dargelegt wird:

Gemeinsame Stellungnahme des Stadtrats der Stadt Traunreut:

Planung der sog. „West-Trasse“

Die aktuelle Planung der sogenannten „West-Trasse“ wird den Erfordernissen der Verkehrsplanung in der Region 18 nicht gerecht. Dies wurde und wird seit Jahren im Stadtrat Traunreut aus den nachfolgenden Gründen so gesehen. Es handelt sich hier nach Ansicht des Stadtrats nicht, wie vom Staatlichen Bauamt Traunstein dargestellt, um Ortsumfahrungen von Trostberg, Altenmarkt, Stein an der Traun, Sankt Georgen und Hörpolding sowie im weiteren Verlauf Richtung Traunstein, sondern um ein Teilstück des Ausbaus einer Verbindung der A 94 zur A 8. Eine solche leistungsfähige Verkehrsverbindung zwischen den beiden Autobahnen ist im Bundesverkehrswegeplan in der Region 18 vorgesehen. Hierfür wäre jedoch eine überregionale Planung erforderlich gewesen, die nicht nur die Ortsumfahrung von Altenmarkt berücksichtigt, sondern auch entsprechende Entlastungen für Trostberg, Tacherting, Palling und Kammer beinhaltet.

Die sog. Ortsumfahrungen mit einem immens hohen Landschaftsverbrauch auf neuen Trassen entlasten weder die Orte Trostberg noch Traunreut, deren Gewerbegebiete sich vornehmlich im Osten der Stadtgebiete befinden. Eine Trassenführung im Osten wurde bereits zu Beginn der Planungen ausgeschlossen, wäre aber nach wie vor die sehr viel sinnvollere Variante, da die Gewerbegebiete auf diese Weise an die Bundesstraße angebunden wären und mit der Trassenwahl ein wesentlich höherer Anteil vorhandener Straßen zum Ausbau hätte genutzt werden können. Der Flächenverbrauch bisher nicht verbauter landwirtschaftlich genutzter Böden wäre wesentlich geringer. Die notwendige Abwägung der Trassenführung wurde jedoch von Anfang an nicht ermöglicht, was aus Sicht der Stadt Traunreut einen gravierenden Mangel im Planverfahren darstellt. Der Stadtrat der Stadt Traunreut muss an dieser Stelle nochmals sein Bedauern über die Herausnahme der sogenannten „großen Ostspange“ aus den Planungen bekräftigen.

Knotenpunkt Sankt Georgen

In seiner Sitzung vom 17.12.2009 fasste der Stadtrat der Stadt Traunreut folgende Beschlüsse:

Der Stadtrat fordert nach wie vor eine Lösung für den Verkehrsknoten St. Georgen (siehe anschließender Beschluss über die Festlegung für eine der Planungsvarianten), die vor oder spätestens mit dem Bau des 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung Altenmarkt verkehrswirksam umgesetzt sein muss. Wenn dies gewährleistet ist, hat die Stadt Traunreut grundsätzlich keine Bedenken gegen den Vorentwurf zur Planung für den 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung Altenmarkt. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Altenmarkt – Bauabschnitt 2 – endet südlich von Sankt Georgen an der Traunbrücke.

Der Stadtrat spricht sich für die vorgestellte „Variante D“ (Tieflage mit Abdeckung im Bereich der Bahn sowie Tieflage des Kreisverkehrs zur Anbindung der Irsinger Straße und der Kreisstraßen TS 42 / 51) aus.

Diese geltende Beschlusslage hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 11.05.2022 mit folgendem Beschluss einstimmig bekräftigt: 

Der Stadtrat verweist auf die gefassten Beschlüsse zum 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung Altenmarkt. Der Stadtrat fordert zwingend eine Lösung für den Verkehrsknotenpunkt Sankt Georgen, die vor oder spätestens mit dem Bau des 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung Altenmarkt verkehrswirksam umgesetzt sein muss.

Für die Herausnahme des in der damaligen Planvariante D vorgelegten tiefergelegten Kreisverkehrs am Knotenpunkt Sankt Georgen aus der gesamten Planung besteht von Seiten der Stadt Traunreut kein Verständnis. Der bestehende Kreuzungspunkt in Sankt Georgen ist bereits jetzt ein Unfallschwerpunkt. Durch ein gesteigertes Verkehrsaufkommen werden die Unfallhäufigkeit und die Anzahl der Verkehrsopfer an den Kreuzungsstellen der Trasse im weiteren Verlauf, insbesondere an der Kreuzung in Sankt Georgen, steigen.

Sankt Georgen wird in der bestehenden Planung zum Nadelöhr, für das es keine Lösung, sondern eine Verschärfung der ohnehin schon ungenügenden Verkehrssituation gibt. Zudem werden durch die aktuelle Planung Fakten geschaffen, die eine spätere Lösung für die dann noch größere Problemstelle Sankt Georgen erschweren oder gar unmöglich machen.

In der vorliegenden Art und Weise wird ein verkehrliches Problem lediglich verlegt – von Altenmarkt nach Sankt Georgen. Der Bauabschnitt 2 belastet zu etwa 50% das Traunreuter Stadtgebiet und beeinträchtigt die Entwicklung im Bereich Stein a. d. Traun, Anning und Sankt Georgen massiv. Eine Entlastung für Traunwalchen ist ebenfalls nicht gegeben.

 

Kosten

Unter Zugrundelegung der aktuell bekannten Kosten für den Aubergtunnel in Höhe von 30 Mio. Euro und Hinzurechnung der voraussichtlichen Kosten für den Bauabschnitt 2 in Höhe von 85 Mio. Euro ergeben sich voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 115 Mio. Euro.

Bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von 85 Mio. Euro für den Bauabschnitt 2 (Quelle: PNP-Artikel vom 04.03.2022) erscheint das Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr als fraglich. Ursprünglich wurden im Bundeverkehrswegeplan für Bauabschnitt 1 und 2 (Projekt-Nr. B299-G130-BY-T03-BY) Investitionskosten in Höhe von 52, 5 Mio. Euro veranschlagt. Nutzen-Kosten-Verhältnis damals 4,9.

Die derzeit veranschlagten Kosten von ca. 85 Mio. Euro werden angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Preisentwicklung nicht zu halten sein und sicher ein Vielfaches betragen. Das Geld fehlt dann für den notwendigen Ausbau des ÖPNV und der Bahn. Durch die lange Planungsdauer von über 25 Jahren ist die Planung nicht mehr zeitgemäß. Dies alles ist umso gravierender, da die Entlastung von Altenmarkt wesentlich geringer ausfallen dürfte als die Belastungen durch die neue Trassenführung.

 

Ampelanlagen Anning und Zieglstadl

In der aktuellen Planung sind im Bereich Zieglstadl und im Bereich Anning zwei Ampelanlagen mit Linksabbiegespuren und weitläufigen Einschleifspuren und Zubringerstraßen geplant. Auf einer Bundesstraße mit hohem LKW-Verkehrsaufkommen halten wir dies für unangebracht, da der Verkehr hier gestoppt wird, es zu Rückstauungen kommt und unnötige und belastende Stopps und Anfahrten veranlasst werden. Wie nördlich von Altenmarkt bereits mit zwei Kreisverkehren geschehen, müssten nach unserem Dafürhalten auch auf Traunreuter Stadtgebiet entsprechende Kreisverkehre geplant werden, die die Flüssigkeit des Verkehrs garantieren und die Unfallgefahren beim Abbiegen ausschließen würden.

 

Rad- und Fußwegeführung am „Herrgottsberg“

Die Rad- und Fußwegeführung am sog. „Herrgottsberg“ ist in der Planung in keiner Weise berücksichtigt. Die Verbindung von Stein a. d. Traun nach Sankt Georgen entfällt damit ersatzlos. Für Besucher der Kirche, des Friedhofs oder der Dorfgaststätte sowie für die Schulkinder bedeutet dies entweder einen enormen Umweg oder den Umstieg auf den motorisierten Verkehr, was den grundlegenden Zielen des Klimaschutzes diametral entgegenläuft. Auch Sportler und Kinder aus den Bereichen „Katzwallner“, „Waldburger“ und Stein a. d. Traun könnten die Sportanlagen sowie den Kinderspielplatz in der Irsinger Au nur über große Umwege erreichen.

Gerade Radwegeverbindungen sollten aber in der heutigen Zeit deutlich mehr im Vordergrund stehen und nicht zu Gunsten des Schwerlastverkehrs durch riesige und enorm kostenintensive Bauwerke ersetzt werden.

 

Lärm- und Luftverschmutzung – Beeinträchtigung der Lebensqualität

Durch die neue Trasse werden eine ganze Reihe neuralgischer Punkte auf der Trasse berührt. Es wird ausschließlich bisher unverbauter Grund und Boden überplant und die Trassenführung belastet die unmittelbaren Anwohner mit Lärm, zusätzlicher Luftverschmutzung und der massiven Trennwirkung der Straße.

Durch die Neutrassierung mit einem längeren Verlauf und zusätzlichen Steigungen würden auch die CO2-Emissionen steigen. Da die Klimaschutzziele unbedingt erreicht werden müssen und deren Nichteinhaltung sanktioniert wird, müssen andere Sektoren zusätzliche Anstrengungen erbringen. Diese würde für die Stadt Traunreut und die Gewerbebetriebe zusätzliche Kosten bedeuten.

Sowohl für die Anwohner im Bereich der neuen als auch entlang der bestehenden Trasse im weiteren Verlauf wird es zu einer Verschlechterung der Lebensqualität durch zusätzliche Lärm- und Schadstoffemissionen kommen.

Im Bereich der neuen Trasse betrifft dies insbesondere die Einwohner von Anning, aber auch von Fasanenjäger sowie weiteren Siedlungen und Anwesen. Viele dieser Bürger sind aus dem Bereich der jetzigen Bundesstraße weggezogen und haben sich in ruhiger Lage ein neues Haus gebaut. Zusätzlich bedingen die beiden Steigungen bei Nock und Anning eine enorme Zunahme der Schadstoffemissionen. Die bereits bestehende Problematik bei der Inversionslage im Alz- und Trauntal wird durch die erhöhte Luftverschmutzung maßgeblich verstärkt.

Entlang der bestehenden Trasse im weiteren Verlauf der Neutrassierung werden vor allem die Bürger von Sankt Georgen, Hörpolding und Matzing durch zusätzliche Emissionen, bedingt durch eine Zunahme des Fernverkehrs, vor allem des nächtlichen Schwerlastverkehrs, in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt.

Eine Entlastung bei Ortsdurchfahrten kann nur erreicht werden, wenn Lenkungsmaßnahmen beim LKW-Verkehr genutzt werden. Dies ist bisher nicht der Fall, da wegen kürzerer Distanzen nach wie vor Bundes- und Staatsstraßen anstelle der Autobahn genutzt werden. Diese Problematik wird durch die neue Planung, die wie bereits dargelegt als Verbindung zwischen A94 und A8 angenommen werden wird, noch weiter verfestigt.

In diesem Zusammenhang ist anzuführen, dass die bisherigen Maßnahmen zum Ausbau des Personen- und Güterverkehrs in der Region unzureichend sind. Die Infrastruktur ist völlig veraltet und lässt nur geringe Reisegeschwindigkeiten zu. Auch die Fahrzeuge, das Tarif- und die Auskunftssysteme sind nicht attraktiv. Beim Güterverkehr wurden viele bestehende Anschlüsse geschlossen; Containerterminals sind Mangelware. Die Österreicher und die Schweizer machen es uns vor, wie der ÖPNV und der Güterverkehr auf der Schiene im ländlichen Raum effizient funktionieren und so die Straßen entlastet werden können.

Die ortsnahe Erholung wird stark beeinträchtigt; Ökologie und das Landschaftsbild werden nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen.

Die neue Trasse hat enorme Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz, indem natürliche Lebensräume verloren gehen und insbesondere das Gebiet für die Bürger massiv beeinträchtigt wird. Dies gilt vor allem für die Mops-Fledermauspopulation und die Natur entlang des Anninger Baches, der als sehr beliebtes Naherholungsgebiet aufgegeben werden muss.

Damit einhergehend wirken sich die Faktoren negativ auf den Tourismus sowie die Standortattraktivität der Stadt aus. Lärmemissionen, massive Eingriffe in die Landschaft sowie die Beeinträchtigung von Wohn- und Naherholungsgebieten führen unweigerlich zu finanziellen Einbußen für Betriebe, die von der Attraktivität als Urlaubsregion leben.

 

Immenser Flächenverbrauch

Die neue Trasse versiegelt zu viele Flächen und zerschneidet landwirtschaftliche Flächen, die in der Folge nie wieder zur Verfügung stehen werden. Ebenso kann es sein, dass die bewirtschafteten Flächen teilweise derart durchschnitten werden, dass sie für den Landwirt wertlos werden bzw. eine sinnvolle Nutzung nicht mehr möglich ist. Durch die geplante Baumaßnahme werden ca. 50 ha fruchtbares Ackerland unwiederbringlich verloren gehen und somit der regionalen Lebensmittelproduktion entzogen. Der ohnehin schon mehr als schwierige Erhalt eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch eine derartige Maßnahme für die betroffenen Landwirte immens erschwert, sodass mit dem Projekt und der dadurch bedingten Entwertung der Flächen weitere Betriebsschließungen einhergehen können. Dies umso eher, da ein ortsnaher Ausgleich nicht möglich sein wird.

Zudem tangiert die Trassenführung im Westen die vorhandenen Wohngebiete immens. Zieglstadl wird in einer Verkehrsinsel gefangen, die Anbindung und Trassenführung durch Anning und Weisham ist völlig indiskutabel und überdimensioniert. Ein Rückbau bestehender Straßen ist nur in ganz geringem Maße vorgesehen, sodass hier riesige neue Einschleifungen, Anbindungen und Brückenbauwerke entstehen. Der immense Flächenverbrauch ist in diesem Ausmaß mit dem heutigen notwendigen Fokus auf eine Minimierung der Versiegelung mit nichts zu begründen.

Der enorme Flächenbedarf der neuen Trasse schränkt darüber hinaus die künftige städtebauliche Entwicklung der Stadt massiv ein, da ökologische Ausgleichsflächen ohnehin nur in geringem Maße vorhanden sind.

 

Risikoerhöhung bei Starkregenereignissen

Bereits in der Vergangenheit, unter anderem am 24.07.2016, mussten die Anwohner von Stein an der Traun, Anning und Fasanenjäger leidvoll erfahren, dass es auch bei uns zu Unwetterereignissen kommen kann, denen die bestehende Infrastruktur der Oberflächenwasserabführung nicht gewachsen ist. Wird nun ein so massiver Eingriff in die Geländestruktur vorgenommen, wie es bei der geplanten Straßenführung unausweichlich ist, entsteht eine durchaus realistische Gefährdung der Bereiche Anning und Fasanenjäger bei erneuten Starkregenereignissen.

 

Querung von Flächen der alten Deponie bei Anning

Mit dem Weisbrunner Feld quert die geplante Trasse eine Altlastenfläche, bei der fraglich ist, welche Rest-Giftstoffe sich dort noch im Boden befinden. Ferner ist es nicht absehbar, wie sich die Querung der Deponiefläche durch die neue Straßenführung auswirkt. Austritt von Umweltgiften oder Ähnlichem sind nicht absehbar und können Verunreinigungen im Grundwasser ermöglichen. Zudem ist die Gefahr von Absenkungen vorhanden.

 

Verhinderung der Feuerwehr-Hilfsfristen

Aufgrund der geplanten Straßenführung in Zieglstadl wird der Anfahrtsweg zu den Ortsteilen Reit, Holzreit, Gigling und Mais erheblich länger. Unter Umständen kann die notwendige Hilfsfrist nicht mehr eingehalten werden, in jedem Fall kommt es aber zu einer deutlichen Verschlechterung der Hilfsfrist.

Ebenso verhält es sich bzgl. der Hilfsfrist auf der Trasse selbst. Auf dem Teilstück zwischen Mögling und Zieglstadl ist die Auffahrt auf die Trasse nur in den beiden Ortsteilen möglich. Das Einhalten der Hilfsfrist ist auf diesem Streckenabschnitt unter keinen Umständen denkbar. Das Feuerwehrgerätehaus in Altenmarkt liegt um einiges weiter abseits der B304, als es aktuell der Fall ist. Auch die Feuerwehrdienstleistenden aus Trostberg haben zeitliche Probleme, die Hilfsfrist für Mögling einzuhalten.

Aufgrund der Steigung bzw. des Gefälles im Zusammenspiel mit dem künftigen LKW-Verkehrsaufkommen ist unweigerlich mit Unfällen zu rechnen, bei denen die Betroffenen auf die schnelle Hilfe durch die Feuerwehr angewiesen sind.

 

Geologische Situation in Sankt Georgen / Bräuberg

Das sog. „Oberdorf“ von Sankt Georgen liegt auf einem Nagelfluhfelsen, mithin sehr porösem und brüchigem Gestein. Auf Höhe des „Herrgottsbergs“ in Sankt Georgen wird die neue Trasse auf die bestehende B304 einbiegen. Sowohl Erschütterungen durch die an dieser Stelle massiven Bauarbeiten als auch das erhöhte Verkehrsaufkommen, insbesondere in Form des Schwerlastverkehrs, stellen für diesen Bereich ein enormes Gefährdungspotential dar. Dass diese Gefährdung nicht von der Hand zu weisen ist, zeigt auch das verheerende Ereignis des Felssturzes aus dem Jahr 2010, bei dem an der Höhlenburg in Stein an der Traun – ebenfalls ein von Nagelfluh bestimmtes Gebiet – zwei Menschen zu Tode kamen und das dort befindliche Wohnhaus völlig zerstört wurde.

 

Zusammenfassend muss die Stadt Traunreut aus den genannten Gründen eine ablehnende Stellungnahme zur Planung der Ortsumfahrung B 304 Altenmarkt BA 2 abgeben.