Zweite Runde des „Projektfonds Gastronomie“ zur Innenstadtbelebung Traunreut: Antragsfrist der Projektideen im gastronomischen Außenbereich bis 21. April 2023
Seit Februar 2023 läuft die zweite Förderrunde des „Projektfonds Gastronomie“ der Stadt Traunreut. Ziel ist die Belebung der Traunreuter Innenstadt. Betroffene Gastronomen sowie Gebäudeeigentümer im Projektgebiet sind bereits schriftlich informiert worden. Das Projekt startete bereits 2022, wobei die zur Verfügung stehenden Mittel auf zwei Jahre aufgeteilt worden sind. Somit läuft aktuell die zweite Bewerbungsphase und es können auch dieses Jahr bis Freitag, den 21.04.2023 Anträge gestellt werden.
Insgesamt werden konkrete Ideen und Maßnahmen bezuschusst, die im Außenbereich der innerstädtischen Gastronomiebetriebe umgesetzt werden können und beitragen, dass ein für Besucherinnen und Besucher attraktiver Aufenthaltsort geschaffen wird. Hierzu zählen unter anderem die Gestaltung der Außenfassade, eine qualitative Möblie-rung, Sonnenschirme, oder ein neues nachhaltiges Beleuchtungskonzept. „Die Belebung der Innenstadt ist ein zentrales Anliegen, das eine bedeutende Maßnahme für die Gestal-tung der Zukunft unserer Stadt ist“ betonte der Erste Bürgermeister der Stadt Traunreut Hans-Peter Dangschat.
Die Förderung der Maßnahmen beträgt in der Regel mindestens 50%, ist jedoch abhän-gig von der Zahl der eingereichten Anträge und der noch zur Verfügung stehenden För-dermittel. Bei der Antragstellung müssen die Maßnahme und Konzeptidee beschrieben und skizziert werden. Zudem muss eine Kostenaufstellung mit entsprechenden Angebo-ten beigefügt werden. Nach der ersten Förderung im vergangenen Jahr ist der Förder-topf mit aktuell ca. 26.500 € etwas mehr als die Hälfte ausgeschöpft. Im vergangen Jahr wurden fünf Anträge eingereicht, die alle mit einem einheitlichen Fördersatz von 75% bewilligt wurde. Alle Maßnahmen wurden bereits 2022 erfolgreich umgesetzt, wie z.B. die Erneuerung der Sitzgelegenheiten, eine Umstellung der Beleuchtung auf LED und der Einbau eines Sonnenschutzes.
Die Förderung ist auf das Fördergebiet der Städtebauförderung beschränkt, so dass nur die Lagen in der Innenstadt gefördert werden können. Über die Anträge entscheidet im Folgenden das Gremium „Lenkungsgruppe Städtebau“. Bei der Auswahl werden die Ge-samtstimmigkeit, die Qualitätsverbesserung und die Nachhaltigkeit der Maßnahme be-rücksichtigt.
Unter dem Link www.traunreut.de/projektfonds sind alle Informationen abrufbar.
Zudem sind dort alle weiteren wichtigen Dokumente wie die Förderrichtlinie, Kriterien und der Antrag einzusehen. Unter der Rubrik „FAQ“, sind die wesentlichen Fragen zum Projektfonds beantwortet und zusammengefasst.
Bild Stadt Traunreut: Bereits 2022 profitierten einige Gastronomiebetriebe wie das Il Baretto von der Förderung durch den Gastronomiefonds.